Ist CS Gas legal?
CS Gas wird landläufig auch Tränengas genannt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das CS Gas legal zur Selbstverteidigung genutzt werden. Damit man sich beim Einsatz von CS Gas im legalen Rahmen bewegt, darf man es aber ausschließlich zu Verteidigungszwecken nutzen. Es ist für diesen Zweck besser geeignet als Pfefferspray.
Was ist CS Gas genau und welche Wirkung hat es?
CS Gas ist die Bezeichnung für die chemische Zusammensetzung des Stoffes: 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril. Diese chemische Verbindung wird durch die CS Gas-Geräte als feiner Nebel zerstäubt und ausgestoßen. Wer damit in Berührung kommt, reagiert mit Reizungen an den Schleimhäuten.
Typische Reaktionen beim Einsatz von CS Gas sind tränende Augen, Ausfluss aus der Nase und heftiger Husten. Wo das Gas die Haut berührt, sind auch allergische Reaktionen möglich, falls man auf die Bestandteile des Abwehrsprays allergisch ist.
Wie wird CS Gas legal eingesetzt?
Die Polizei macht sich die Wirkung von CS Gas legal zunutze, indem sie Tränengas einsetzt, um unerlaubte Demonstrationen aufzulösen oder Massenschlägereien einzudämmen. Das frei verkäufliche CS Gas für Verbraucher ist allerdings nicht so stark dosiert wie das Tränengas der Ordnungskräfte. Es darf als Abwehrspray mitgeführt und eingesetzt werden – und zwar sowohl gegen aggressive Tiere wie auch Menschen.
Um sicherzugehen, dass man sich im legalen Rahmen bewegt, sollte man nur CS Gas mit einem BKA Prüfzeichen kaufen. Und für den Fall, dass man ungewollt selbst die Gaswolke abbekommt, empfiehlt sich ein Neutralisator. Damit kann man die chemische Wirkung des Gases neutralisieren. Um CS Gas aus den Augen zu entfernen, ist eine isotonische Kochsalzlösung die beste Variante. Gas-Rückstände auf der Haut hingegen sollte man mit Pflanzenöl entfernen.
Was ist der Unterschied zwischen legalem CS Gas und Pfefferspray?
CS Gas ist legal besser einzusetzen als Pfefferspray. Denn Pfefferspray entfaltet eine stärkere Reizwirkung und kann dadurch Verletzungen an den Schleimhäuten verursachen. Wer Pfefferspray dabeihat und in eine Kontrolle gerät, kann daher Problem bekommen. Hingegen darf man CS Gas legal zur Selbstverteidigung mit sich führen.